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Artikel 4 der EU-KI-Verordnung: Warum CEOs jetzt schulen müssen

Die neue Rechtslage macht KI-Schulungen zur Pflicht. Erfahren Sie, was CEOs über Artikel 4 der EU-KI-Verordnung wissen müssen und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.

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Seit dem 2. Februar 2025 ist eine der bedeutendsten Veränderungen in der Unternehmenslandschaft in Kraft getreten: Artikel 4 der EU-KI-Verordnung macht KI-Schulungen für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zur gesetzlichen Pflicht.

Die neue Rechtslage: KI-Schulungen sind Pflicht geworden

Diese Bestimmung zur “KI-Kompetenz” betrifft praktisch jedes Unternehmen, das moderne KI-Tools nutzt – von ChatGPT über Kundenservice-Chatbots bis hin zu automatisierten Bewerberauswahlsystemen.

Die Verordnung geht weit über freiwillige Weiterbildungsmaßnahmen hinaus: Sie verpflichtet Unternehmen dazu, “nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen”.

Was bedeutet KI-Kompetenz konkret?

KI-Kompetenz umfasst laut Artikel 3 Nr. 56 der KI-Verordnung “die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Verpflichtungen eine informierte Bereitstellung von KI-Systemen zu gewährleisten sowie ein Bewusstsein für die Chancen und Risiken der KI und mögliche Schäden zu entwickeln”.

Die drei Säulen der KI-Kompetenz

Die drei Säulen der KI-Kompetenz: Technisches Verständnis, Rechtliche Aspekte, Risikobewusstsein
  • Technisches Verständnis: Grundlegendes Wissen über die Funktionsweise von KI-Algorithmen, maschinelles Lernen und die spezifischen Tools, die im Unternehmen eingesetzt werden.
  • Rechtliche und ethische Aspekte: Kenntnisse über die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, Datenschutzbestimmungen und ethische Grundsätze beim KI-Einsatz.
  • Risikobewusstsein: Fähigkeit zur Erkennung von Verzerrungen (Bias), Diskriminierung, Sicherheitsrisiken und den Grenzen von KI-Systemen.

Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Haftungsrisiken für CEOs und Geschäftsführer bei KI-Einsatz

Obwohl Artikel 4 der KI-Verordnung keine direkten Bußgelder vorsieht, entstehen erhebliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und CEOs:

  • Organhaftung nach GmbH-Gesetz: Geschäftsführer haften nach § 43 GmbH-Gesetz persönlich gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen.
  • Zivilrechtliche Haftung: Verstöße gegen die Schulungspflicht können als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht ausgelegt werden.
  • Compliance-Verstöße: Fehlende KI-Schulungen können zu Verstößen gegen andere Gesetze führen, etwa die DSGVO, was Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro zur Folge haben kann.

Verfügbare Schulungslösungen und Kostenübersicht

Der Markt für KI-Schulungen hat sich seit Inkrafttreten der Verordnung rasant entwickelt. Die Kostenspanne variiert erheblich je nach Anbieter und Umfang:

Kostenüberblick KI-Schulungen:

AI Literacy Trainer
Online, 4–6 Stunden
ab 149 €
Mehr erfahren
IHK-Angebote
Online, 15–20 Stunden
kostenfrei
IHK Website
TÜV SÜD Akademie
Präsenz/Online, 1 Tag
1.023,40 €
TÜV SÜD
Haufe Akademie
Online, ab 6 Stunden
ab 290 €
Haufe Akademie
AI Officer Zertifizierung
Präsenzkurs, 2 Tage (BVDW)
2.600–3.200 €
BVDW
Frankfurt School
Online, mehrere Module

Handlungsempfehlungen für CEOs

Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Während die vollständige Durchsetzung der KI-Verordnung erst 2026 beginnt, schaffen vorausschauende Unternehmen bereits heute die Grundlage für eine KI-kompetente Zukunft.

Sofortmaßnahmen

  • KI-Bestandsaufnahme: Identifizierung aller genutzten KI-Systeme im Unternehmen
  • Risikobewertung: Klassifizierung der KI-Anwendungen nach Risikokategorien
  • Mitarbeiteranalyse: Ermittlung des spezifischen Schulungsbedarfs nach Abteilungen und Rollen

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